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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gesamthaushalt, öffentlicher

Der öffentlichen Gesamthaushalt bezeichnet eine Form der Abgrenzung öffentlicher Einheiten zu finanzstatistischen Zwecken. Der öffentliche Gesamthaushalt besteht aus den Kernhaushalten des Bund, der Länder, der Kommunen und der Sozialversicherung sowie deren Extrahaushalten.

Sofern zusätzlich zu den Kernhaushalten und den Extrahaushalten auch die sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (sonstige FEUs) einbezogen werden, spricht man vom sog. "öffentlichen Bereich". Der öffentliche Gesamthaushalt ist folglich eine Teilmenge des öffentlichen Bereichs.

Untenstehende Grafik gemäß Schalenkonzept der Schuldenstatistik zeigt den Umfang des öffentlichen Gesamthaushalts (sowie des öffentlichen Bereichs) und benennt typische Beispiele für Extrahaushalte (und sonstige FEUs).

Schalenkonzept: Gesamthaushalt, öffentlicher

Ein Synonym des Begriffs des öffentlichen Gesamthaushalts ist der Terminus Sektor Staat.

Siehe auch:
- Definition des Fachbegriffs "Staatsverschuldung des öffentlichen Gesamthaushalts"
- Linksammlung zu Finanzstatistiken


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©  Andreas Burth, Marc Gnädinger