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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gesamtkreis

Als Gesamtkreis bezeichnet man die Zusammenfassung eines Landkreises sowie dessen kreisangehörigen Gemeinden zu Vergleichszwecken.

Im Zuge von Kommunalfinanzberichten werden zuweilen räumliche Finanzkennzahlenvergleiche (z.B. für ein bestimmtes Flächenland oder für die Regionen der gesamten Republik) vorgenommen. So sollen, beispielsweise mit Hilfe von Landkarten, unterschiedliche räumliche Merkmalausprägungen einzelner Kennzahlen sichtbar gemacht werden. Ein Beispiel wäre die kartenförmige Darstellung des Krisenindikators der kommunalen Kassenkredite.

Aufgrund der unterschiedlichen Aufgabenstruktur, etwa im Sozialbereich, sind kreisfreie und kreisangehörige Gemeinden nicht vergleichbar. Um dennoch eine sinnvolle regionale Darstellung von kreisfreien Städten und kreisangehörigem Raum zu ermöglichen, werden die kreisfreien Städte zusammen mit den sog. Gesamtkreisen abgebildet.

Bei einem Gesamtkreis werden die Daten der Kreisverwaltung mit denen der darunterliegenden kreisangehörigen Gemeinden zu einer Gesamtgröße aggregiert. Sofern es weitere Gemeindeverbände unterhalb der betreffenden Landkreisverwaltung gibt, werden auch deren Daten eingerechnet. Die Daten zu den so gebildeten Gesamtkreisen sind eine reine statistische Größe und finden sich in dieser Form in keinem Kommunalhaushalt. Sie dienen einzig dazu, die jeweilige Kennzahl in räumlicher Hinsicht adäquat darstellen zu können.

Schematische Darstellung der kommunalen Familie

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger