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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gesamtplan

Der Gesamtplan ist ein Bestandteil des kameralen Haushaltsplans. Er dient der Verschaffung eines Überblicks über den gesamten Haushalt.

Der Gesamtplan einer Kommune setzt sich zusammen aus der Gruppierungsübersicht, der Finanzierungsübersicht, dem Haushaltsquerschnitt und der Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen.

Der Gesamtplan einer staatlichen Gebietskörperschaft (Bund, Land) setzt sich zusammen aus der Haushaltsübersicht, der Finanzierungsübersicht und dem Kreditfinanzierungsplan.

Im Falle des Bundes umfasst der Gesamtplan ergänzend eine Berechnung der zulässigen Kreditaufnahme nach § 5 des Artikel 115-Gesetzes sowie der Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Konjunkturkomponente nach § 5 des Artikel 115-Gesetzes (Staatsschuldenbremse).

Siehe auch:
- Bundeshaushalts-Uhr
- Haushaltsuhren der Länder
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes (inkl. Haushaltsrechnungen)
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer (inkl. Haushaltsrechnungen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger