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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gesamtvermögen

Das Gesamtvermögen errechnet sich über die Summe aller Vermögenspositionen, die auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen werden. Das Gesamtvermögen wird i.d.R. in Umlaufvermögen und Anlagevermögen untergliedert.

Nach der Bilanzgleichung entspricht das Gesamtvermögen betragsmäßig stets dem Gesamtkapital.

Gegensatz: Gesamtkapital.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum