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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Gesamtvermögen
Das Gesamtvermögen errechnet sich über die Summe aller Vermögenspositionen,
die auf der Aktivseite der
Bilanz ausgewiesen werden. Das Gesamtvermögen wird i.d.R.
in Umlaufvermögen und Anlagevermögen untergliedert.
Nach der Bilanzgleichung entspricht das Gesamtvermögen betragsmäßig stets dem Gesamtkapital.
Gegensatz: Gesamtkapital.
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