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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gesamtvermögen

Das Gesamtvermögen errechnet sich über die Summe aller Vermögenspositionen, die auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen werden. Das Gesamtvermögen wird i.d.R. in Umlaufvermögen und Anlagevermögen untergliedert. Hinzu kommen die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten, welche Vermögensgegenstände besonderer Art darstellen.

Nach der Bilanzgleichung entspricht das Gesamtvermögen betragsmäßig dem Gesamtkapital.

Bilanz - Gesamtvermögen

Gegensatz: Gesamtkapital.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen von Bundesländern und Kommunen
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger