Kommunen sind aufgrund ihres vorgesehenen Aufgabenzuschnittes (Aufgabenkanon nach dem
Subsidiaritätsprinzip) für einen Großteil der öffentlichen
Investitionen verantwortlich. Mit den
Zuweisungen im Bereich der Investitionen kann die kommunale Nachfrage nach Investitionen stimuliert/gesteuert werden, um gesamtwirtschaftliche
Ziele zu erreichen (sog. gesamtwirtschaftliche Funktion). In einzelnen Ländern wird dem
kommunalen Finanzausgleich darüber hinaus eine stabilitätsorientierte Funktion zugewiesen, in dem das System so ausgestaltet wird, dass es antizyklisch wirkt.