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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gesamtwirtschaftliche Funktion (kommunaler Finanzausgleich)

Die gesamtwirtschaftliche Funktion ist eine Funktion des kommunalen Finanzausgleichs.

Kommunen sind aufgrund ihres vorgesehenen Aufgabenzuschnittes (Aufgabenkanon nach dem Subsidiaritätsprinzip) für einen Großteil der öffentlichen Investitionen verantwortlich. Mit den Zuweisungen im Bereich der Investitionen kann die kommunale Nachfrage nach Investitionen stimuliert/gesteuert werden, um gesamtwirtschaftliche Ziele zu erreichen (sog. gesamtwirtschaftliche Funktion). In einzelnen Ländern wird dem kommunalen Finanzausgleich darüber hinaus eine stabilitätsorientierte Funktion zugewiesen, in dem das System so ausgestaltet wird, dass es antizyklisch wirkt.

Siehe auch:
- Linksammlung zu den Finanzausgleichsgesetzen in Deutschland
- Linksammlung zu Informationsseiten zum Thema "Kommunaler Finanzausgleich"
- Aufsätze zum Thema "Kommunaler Finanzausgleich"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger