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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Geschäftsvorfall

Unter einem Geschäftsvorfall (auch: Verwaltungsvorfall, Finanzvorfall) versteht man ein im Rahmen des Verwaltungs- bzw. Geschäftsprozesses aufgetretenes Ereignis, welches mit finanziellen Auswirkungen auf das Unternehmen bzw. die öffentliche Verwaltung verbunden ist. Es gilt der Grundsatz, dass jeder Geschäftsvorfall von der Buchführung zu erfassen ist. Folglich ist auch jeder Geschäftsvorfall durch einen Beleg zu dokumentieren (Belegprinzip).

Häufige Geschäftsvorfälle sind:
- Veränderung in einer Vermögens- und/oder Schuldenposition in der Bilanz
- Ein Ertrag oder ein Aufwand wurde realisiert
- Eine Ein- oder Auszahlung wurde geleistet

Die Begriffe Verwaltungsvorfall und Finanzvorfall werden i.d.R. lediglich im Zusammenhang mit öffentlichen Verwaltungen verwendet. Der Begriff Geschäftsvorfall ist demgegenüber sowohl in Unternehmen als auch in der öffentlichen Verwaltung gebräuchlich.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger