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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gewährleistungsermächtigung

Als Gewährleistungsermächtigung bezeichnet man im Kontext des Bundes eine im Bundeshaushaltsgesetz erteilte Ermächtigung zur Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen bis zu einer bestimmten Höhe.

Beispiel zur Höhe der Gewährleistungsermächtigung: Im Entwurf für das Bundeshaushaltsgesetz 2014 belief sich die Gesamthöhe der Gewährleistungsermächtigungen auf insgesamt 477,51 Mrd. Euro.

Siehe auch:
- Linksammlung zu Bundeshaushalten (inkl. Bundeshaushaltsgesetze)
- Staatsverschuldung in Deutschland: Verschuldung des Bundes


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger