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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gewinn

Der Gewinn bezeichnet die positive Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen in der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung. Im Falle eines Gewinns übersteigen die Erträge also die Aufwendungen.

Gewinne erhöhen das Eigenkapital in der Bilanz und werden dort in die Rücklagen eingestellt.

Im Kontext der öffentlichen Kernverwaltung ist der Begriff Gewinn eher unüblich. Man spricht in diesem Kontext i.d.R. eher vom Jahresüberschuss. Der Jahresüberschuss ist der positive Saldo der doppischen Ergebnisrechnung.

Gegensatz: Verlust.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum