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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gewinnvortrag

Ein Gewinnvortrag ist der Rest des Jahresüberschusses des vorangegangenen Rechnungsjahres, der nach Beschluss über die Ergebnisverwendung verbleibt. Ein Gewinnvortrag ist also derjenige Teil des Jahresüberschusses, der weder an die Anteilseigner ausgeschüttet noch den Rücklagen zugeführt wurde. Der Gewinnvortrag ist dem Jahresergebnis des darauffolgenden Rechnungsjahres hinzuzurechnen.

Gegensatz: Verlustvortrag.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum