Bei der Globalsteuerungsreserve handelt es sich im Kontext der
dezentralen Finanzverantwortung um einen bestimmten Anteil (z.B. Prozentsatz) des einer dezentralen Einheit/Dienststelle zugewiesenen
Budgets an
Haushaltsmitteln, welche die dezentrale Einheit/Dienststelle nur in Anspruch nehmen kann, wenn die zentrale Finanzverwaltung (z.B. Kämmerei, Finanzministerium) einwilligt. Die Globalsteuerungsreserve ermöglicht damit der Finanzverwaltung, die Mittelverwendung teilweise zentral zu
steuern. Ferner soll die Globalsteuerungsreserve der Sicherstellung des ordnungsmäßigen
Haushaltsvollzugs dienen.