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Good (Public) Governance
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Good (Public) Governance
Unter Good (Public) Governance (auch: Gute Regierungs-/Verwaltungsführung) versteht man die Gesamtheit einer Reihe
von Grundsätzen, nach denen öffentliche Einheiten (Bund/Zentralstaat, Gliedstaaten, Kommunen, Sozialversicherungen,
öffentliche Unternehmen) ihre Strukturen und ihr Handeln ausrichten sollten.
Ziel der Umsetzung von Good (Public) Governance
ist es, das Gemeinwohl durch öffentliches Handeln zu mehren/maximieren (z.B. Stärkung von Wohlstand, Menschenrechten,
Demokratie, Umweltschutz, nachhaltiger Ressourcennutzung etc.).
Verschiedene Organisationen definieren die einzelnen Prinzipien des Good (Public) Governance unterschiedlich. Unter
die von öffentlichen Einheiten anzuwendenden Prinzipien von Good (Public) Governance fallen zum Beispiel:
- Umsetzung rechtsstaatlicher Prinzipien
- Achtung, Schutz und Gewährleistung von Menschenrechten
- Erfüllung internationaler Pflichten
- Festlegung klarer Rechenschaftspflichten und Verantwortlichkeiten
- Ansprechbarkeit der Verwaltung/Regierung
- Gewaltfreie Lösung von Konflikten
- Offenheit und Transparenz des Verwaltungshandelns
- Effizienz und
Effektivität des Verwaltungshandelns bzw. der öffentlichen Leistungserstellung
- Verständliche und transparente Gesetze und Gesetzgebungsverfahren
- Gleichbehandlung aller Bürger und sonstigen Stakeholder
- Ethische Verhaltensstandards (z.B. bzgl. Korruption)
- Schaffung von Teilhabemöglichkeiten für Bürger und Organisationen
(Bürgerhaushalte, öffentliche Konsultation etc.)
- Politische Ziele und konkretes Verwaltungshandelns sollten schlüssig und nachvollziehbar sein
- Etablierung wirksamer Kontroll- und Überwachungsstrukturen
- Aufbau geeigneter Managementinformationssysteme zum Treffen von Entscheidungen (z.B.
Controlling und
Berichtswesen,
Risikomanagement,
doppisches
Haushalts- und
Rechnungswesen)
Die einzelnen Prinzipien von Good (Public) Governance sind nicht isoliert zu sehen, d.h. es ist die Umsetzung aller und
nicht nur einzelner, selektiv ausgewählter Prinzipien anzustreben. So ist auch bei Zielkonflikten stets anzustreben, alle
Prinzipien (so weit wie möglich) zu berücksichtigen.
Die Verfolgung der Prinzipien von Good (Public) Governance ist indes nicht ausschließlich von öffentlichen Einheiten zu
bewerkstelligen. Vielmehr sind auch die übrigen Stakeholder eines Gemeinwesens (Bürger/Wähler, Unternehmen, Verbände, Vereine etc.) aktiv
einzubeziehen.
Good (Public) Governance richtet sich gleichermaßen an entwickelte Staaten wie auch an Schwellen- und Entwicklungsländer.
Im Regelfall sind entwickelte Staaten in der Umsetzung der Prinzipien von Good (Public) Governance indes weiter fortgeschritten
als Schwellen- und Entwicklungsländer.
Den die
öffentliche Finanzwirtschaft bzw. das
öffentliche Finanzmanagement betreffenden Teilbereich von Good (Public)
Governance bezeichnet man als
Good Financial Governance (GFG).
Siehe auch:
- Akteure im Bereich "Good Financial Governance"
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