Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » G » Good (Public) Governance

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Good (Public) Governance

Unter Good (Public) Governance (auch: Gute Regierungs-/Verwaltungsführung) versteht man die Gesamtheit einer Reihe von Grundsätzen, nach denen öffentliche Einheiten (Bund/Zentralstaat, Gliedstaaten, Kommunen, Sozialversicherungen, öffentliche Unternehmen) ihre Strukturen und ihr Handeln ausrichten sollten. Ziel der Umsetzung von Good (Public) Governance ist es, das Gemeinwohl durch öffentliches Handeln zu mehren/maximieren (z.B. Stärkung von Wohlstand, Menschenrechten, Demokratie, Umweltschutz, nachhaltiger Ressourcennutzung etc.).

Verschiedene Organisationen definieren die einzelnen Prinzipien des Good (Public) Governance unterschiedlich. Unter die von öffentlichen Einheiten anzuwendenden Prinzipien von Good (Public) Governance fallen zum Beispiel:
  • Umsetzung rechtsstaatlicher Prinzipien
  • Achtung, Schutz und Gewährleistung von Menschenrechten
  • Erfüllung internationaler Pflichten
  • Festlegung klarer Rechenschaftspflichten und Verantwortlichkeiten
  • Ansprechbarkeit der Verwaltung/Regierung
  • Gewaltfreie Lösung von Konflikten
  • Offenheit und Transparenz des Verwaltungshandelns
  • Effizienz und Effektivität des Verwaltungshandelns bzw. der öffentlichen Leistungserstellung
  • Verständliche und transparente Gesetze und Gesetzgebungsverfahren
  • Gleichbehandlung aller Bürger und sonstigen Stakeholder
  • Ethische Verhaltensstandards (z.B. bzgl. Korruption)
  • Schaffung von Teilhabemöglichkeiten für Bürger und Organisationen (Bürgerhaushalte, öffentliche Konsultation etc.)
  • Politische Ziele und konkretes Verwaltungshandelns sollten schlüssig und nachvollziehbar sein
  • Etablierung wirksamer Kontroll- und Überwachungsstrukturen
  • Aufbau geeigneter Managementinformationssysteme zum Treffen von Entscheidungen (z.B. Controlling und Berichtswesen, Risikomanagement, doppisches Haushalts- und Rechnungswesen)
Die einzelnen Prinzipien von Good (Public) Governance sind nicht isoliert zu sehen, d.h. es ist die Umsetzung aller und nicht nur einzelner, selektiv ausgewählter Prinzipien anzustreben. So ist auch bei Zielkonflikten stets anzustreben, alle Prinzipien (so weit wie möglich) zu berücksichtigen.

Die Verfolgung der Prinzipien von Good (Public) Governance ist indes nicht ausschließlich von öffentlichen Einheiten zu bewerkstelligen. Vielmehr sind auch die übrigen Stakeholder eines Gemeinwesens (Bürger/Wähler, Unternehmen, Verbände, Vereine etc.) aktiv einzubeziehen.

Good (Public) Governance richtet sich gleichermaßen an entwickelte Staaten wie auch an Schwellen- und Entwicklungsländer. Im Regelfall sind entwickelte Staaten in der Umsetzung der Prinzipien von Good (Public) Governance indes weiter fortgeschritten als Schwellen- und Entwicklungsländer.

Den die öffentliche Finanzwirtschaft bzw. das öffentliche Finanzmanagement betreffenden Teilbereich von Good (Public) Governance bezeichnet man als Good Financial Governance (GFG).

Siehe auch:
- Akteure im Bereich "Good Financial Governance"

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger