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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Governance

Der Begriff Governance bezeichnet allgemein die Art und Weise, mit der eine öffentliche Einheit (EU, Bund, Länder, Kommunen sowie öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEUs)) oder eine Gruppe öffentlicher Einheiten (z.B. Gesamtstaat, Konzern Gebietskörperschaft) das wirtschaftliche und soziale Zusammenleben einer Gemeinschaft regelt, strukturiert, verwaltet, führt/steuert und überwacht. Ziel ist stets die Mehrung des Gemeinwohls.

Im Speziellen versteht man unter (Good) Governance die Gesamtheit verschiedener, normativer Handlungs- und Entscheidungsleitlinien, an denen sich öffentliche Einheiten und deren Entscheidungsträger ausrichten sollten.

Siehe hierzu auch:
- Definition des Fachbegriffs "Public Governance"
- Definition des Fachbegriffs "Good (Public) Governance"
- Definition des Fachbegriffs "Good Financial Governance"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger