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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Grenzkosten

Die Grenzkosten sind diejenigen Kosten, die durch Erhöhung der Ausbringungsmenge um eine Einheit entstehen. Sie berechnen sich mathematisch gesehen durch die erste Ableitung der Kostenfunktion. Im Falle einer linearen Kostenfunktion entsprechen die Grenzkosten den variablen Kosten.

Siehe auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zur KLR)
- Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. auch KLR-Richtlinien)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger