Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » G » Grunderwerbsteuer (GrESt)

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Grunderwerbsteuer (GrESt)

Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Verkehrsteuer, die auf den Übergang der rechtlichen und wirtschaftlichen Verfügungsmacht an einem Grundstück im Inland erhoben wird. Das Aufkommen aus der Grunderwerbsteuer steht den Ländern zu (Landessteuer).

Der Regelfall für einen grunderwerbsteuerpflichten Vorgang ist der Abschluss eines Kaufvertrags über ein Grundstück. Unter anderem zum Zweck der Verhinderung einer Steuervermeidung unterliegen ferner mehrere weitere Vorgänge der Grunderwerbsteuer (z.B. Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren). Steuerschuldner sind als Gesamtschuldner regelmäßig die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen. Bemessungsgrundlage ist i.d.R. der Wert der Gegenleistung. Der Steuersatz ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. 2013 lag er z.B. in Hamburg bei 4,5% und in Nordrhein-Westfalen bei 5,0%.

Befreit von der Grunderwerbsteuer sind nach §3 Grunderwerbsteuergesetz:
  • Erwerb eines Grundstücks, wenn der Wert 2.500 Euro nicht übersteigt
  • Grundstückserwerb von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebenden im Sinne des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
  • Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses
  • Grundstückserwerb durch den Ehegatten oder den Lebenspartner des Veräußerers
  • Grundstückserwerb durch den früheren Ehegatten des Veräußerers im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung
  • Grundstückserwerb durch den früheren Lebenspartner des Veräußerers im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Aufhebung der Lebenspartnerschaft
  • Erwerb eines Grundstücks durch Personen, die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind oder deren Verwandtschaft durch die Annahme als Kind bürgerlich-rechtlich erloschen ist
  • Erwerb eines zum Gesamtgut gehörigen Grundstücks durch Teilnehmer an einer fortgesetzten Gütergemeinschaft zur Teilung des Gesamtguts
  • Rückerwerb eines Grundstücks durch den Treugeber bei Auflösung des Treuhandverhältnisses
Siehe auch:
- Steueruhr Deutschlands
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"

Blog-Einträge zum Thema:
- Aufkommen der Landessteuern im Länder- und Zeitvergleich (Blog-Eintrag vom 6.5.2016)
- Pro-Kopf-Einnahmen aus Landessteuern 2014 im Vergleich der 16 Länder (Blog-Eintrag vom
  17.6.2015)

- Aufkommen der Landessteuern in Deutschland im Ländervergleich (Blog-Eintrag vom 28.1.2014)



Weitere Informationen:
» Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)


Eventuell für Sie interessant:

Government Geeks - Wie finanziert sich der deutsche Staat? - Staatseinnahmen erklärt (Video)



©  Andreas Burth, Marc Gnädinger