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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrsteuer, deren Steuergegenstand Kaufverträge und andere Rechtsgeschäfte darstellen, die zum Erwerb eines Grundstücks führen. Das Aufkommen der Grunderwerbsteuer steht den Ländern zu.
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