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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Grundsätze ordnungsmäßiger öffentlicher Buchführung (GoöB)
Die Grundsätze ordnungsmäßiger öffentlicher Buchführung (GoöB) sind allgemeine Regeln zur Buchführung und Bilanzierung für öffentliche Verwaltungen im Rahmen der Doppik.
Zu den wichtigsten GoöB gehören:
- Vollständigkeit
- Richtigkeit & Willkürfreiheit
- Öffentlichkeit
- Einzelbewertung
- Klarheit & Übersichtlichkeit
- Stetigkeit
- Recht- & Ordnungsmäßigkeit
In der Privatwirtschaft spricht man in diesem Zusammenhang von den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB).
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