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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Grundsatz der Aktenmäßigkeit

Unter dem Grundsatz der Aktenmäßigkeit (auch: Grundsatz der Schriftlichkeit) versteht man ein klassisches Prinzip einer Bürokratie, demzufolge Stand und Entwicklung eines Vorganges bzw. einer Angelegenheit stets aus den Akten (elektronisch oder in Papierform geführt) hervorgehen müssen. Der Grundsatz der Aktenmäßigkeit soll insb. die Kontrollierbarkeit der Verwaltungstätigkeit sicherstellen.

Siehe auch:
- Definition des Fachbegriffs "Bürokratie-Modell von Max Weber"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger