Unter dem Grundsatz der Aktenmäßigkeit (auch: Grundsatz der Schriftlichkeit) versteht man ein klassisches Prinzip
einer Bürokratie, demzufolge Stand und Entwicklung eines Vorganges bzw. einer Angelegenheit stets aus den Akten
(elektronisch oder in Papierform geführt) hervorgehen müssen. Der Grundsatz der Aktenmäßigkeit soll insb. die Kontrollierbarkeit
der Verwaltungstätigkeit sicherstellen.