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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Grundsatz der Allgemeinheit der Besteuerung

Das Grundsatz der Allgemeinheit der Besteuerung ist ein ethisch-sozialer Besteuerungsgrundsatz, der verlangt, dass alle Wirtschaftssubjekte, die über eine bestimmte steuerliche Leistungsfähigkeit verfügen bzw. den gesetzlich festgelegten Steuerverpflichtungstatbestand erfüllen, Steuern zahlen müssen. Nicht-ökonomische Merkmale (Herkunft, Religion, Stand, Staatsangehörigkeit etc.) finden keine Berücksichtigung bei der Bestimmung der Höhe der Steuerlast.

Siehe auch:
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Steueruhr Deutschlands
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger