Das Grundsatz der Allgemeinheit der Besteuerung ist ein
ethisch-sozialer Besteuerungsgrundsatz, der verlangt, dass alle Wirtschaftssubjekte, die über eine bestimmte steuerliche Leistungsfähigkeit verfügen bzw. den gesetzlich festgelegten Steuerverpflichtungstatbestand erfüllen,
Steuern zahlen müssen.
Nicht-ökonomische Merkmale (Herkunft, Religion, Stand, Staatsangehörigkeit etc.) finden keine Berücksichtigung bei der Bestimmung
der Höhe der Steuerlast.