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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Grundsatz der Auskömmlichkeit

Der Grundsatz der Auskömmlichkeit (auch: Grundsatz der Ausreichendheit) besagt, dass die Einnahmen des öffentlichen Sektors nur in dem Maße erhoben werden dürfen, wie sie zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben notwendig sind.

Beispiel: kostendeckende Entgelte.

Der Begriff der Auskömmlichkeit wird darüber hinaus regelmäßig in politischen Debatten zur Finanzausstattung der Kommunen gebraucht. Die mittels Zuweisungen aufgefüllten Einnahmen der Kommunen, so der Kern der Debatten/Forderungen, sollen ausreichen, um neben den pflichtigen Aufgaben auch in gewissem Umfang Selbstverwaltungsaufgaben wahrnehmen zu können. Eng verwandt mit dieser Debatte ist die Diskussion um die sog. Konnexität: Wird eine Aufgabe auf eine untere Ebene übertragen, so soll dieser Auch die dazu notwendige Finanzausstattung bereitgestellt werden ("Wer bestellt, bezahlt").

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger