Der Grundsatz der Ausreichendheit der Steuererträge ist ein
fiskalisch-budgetärer Besteuerungsgrundsatz, der verlangt, dass sich das Volumen der aus
Steuern generierten
Einnahmen an dem Umfang des politisch determinierten Aufgaben- und
Leistungsbündels richtet. Die Steuereinnahmen müssen folglich genügen, um die aus dem Aufgaben- und Leistungsbündel resultierenden
Ausgabenotwendigkeiten der öffentlichen Hand zu decken.