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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Grundsatz der Ausreichendheit der Steuererträge

Der Grundsatz der Ausreichendheit der Steuererträge ist ein fiskalisch-budgetärer Besteuerungsgrundsatz, der verlangt, dass sich das Volumen der aus Steuern generierten Einnahmen an dem Umfang des politisch determinierten Aufgaben- und Leistungsbündels richtet. Die Steuereinnahmen müssen folglich genügen, um die aus dem Aufgaben- und Leistungsbündel resultierenden Ausgabenotwendigkeiten der öffentlichen Hand zu decken.

Siehe auch:
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
- Steueruhr Deutschlands


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger