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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Grundsatz der Einheit

Der Grundsatz der Einheit bezeichnet einen Haushaltsgrundsatz, der sowohl in der Kameralistik als auch in der Doppik zu beachten ist. Der Grundsatz der Einheit besagt, dass es für ein Haushaltsjahr prinzipiell nur einen Haushaltsplan geben darf. Durch den Grundsatz der Einheit soll folglich die Bildung von Nebenhaushaltsplänen unterbunden werden, da diese zu einer Zerstückelung des Haushalts führen würden.

Siehe auch:
- Links zu Bundeshaushalten
- Links zu Landeshaushalten
- Links zu (doppischen) Kommunalhaushalten


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger