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Grundsatz der Einheitlichkeit von Ansatz und Bewertung
Beim Grundsatz der Einheitlichkeit von Ansatz und Bewertung handelt es sich um einen
Grundsatz ordnungsmäßiger Gesamtrechnungslegung (GoG)
, nach dem Ansatz- und
Bewertung
sunterschiede zwischen den zu
konsolidierenden
Einzelabschlüssen
zum Zweck der Erstellung des
Konzern-
/
Gesamtabschlusses
zu vereinheitlichen sind. Die Bewertung bei gleichen Sachverhalten hat nach den gleichen Bewertungsverfahren zu erfolgen.
Bei der Anpassung der Ansatz- und Bewertungsunterschiede ist dem
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
und dem
Grundsatz der Wesentlichkeit
Rechnung zu tragen.
Siehe auch:
-
Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
-
Linksammlung zu kommunalen Gesamtabschluss-Richtlinien
© Andreas Burth, Marc Gnädinger