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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Grundsatz der Einheitlichkeit von Ansatz und Bewertung

Beim Grundsatz der Einheitlichkeit von Ansatz und Bewertung handelt es sich um einen Grundsatz ordnungsmäßiger Gesamtrechnungslegung (GoG), nach dem Ansatz- und Bewertungsunterschiede zwischen den zu konsolidierenden Einzelabschlüssen zum Zweck der Erstellung des Konzern-/Gesamtabschlusses zu vereinheitlichen sind. Die Bewertung bei gleichen Sachverhalten hat nach den gleichen Bewertungsverfahren zu erfolgen.

Bei der Anpassung der Ansatz- und Bewertungsunterschiede ist dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und dem Grundsatz der Wesentlichkeit Rechnung zu tragen.

Siehe auch:
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu kommunalen Gesamtabschluss-Richtlinien


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger