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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Grundsatz der Eliminierung konzerninterner Beziehungen

Der Grundsatz der Eliminierung konzerninterner Beziehungen ist ein Grundsatz ordnungsmäßiger Gesamtrechnungslegung (GoG), nach dem im Rahmen der Konsolidierung zur Erstellung des Gesamt-/Konzernabschlusses alle Vorgänge und Sachverhalte (z.B. Leistungsbeziehungen, Forderungen/Verbindlichkeiten, Kapitalverflechtungen etc.) zu eliminieren sind, die konzerninternen Charakter haben.

Im Sinne der Einheitstheorie gilt es somit den Konzern Gebietskörperschaft im Rahmen des Gesamt-/Konzernabschlusses als eine wirtschaftliche und rechtliche Einheit darzustellen, wobei dieser Gesamt-/Konzernabschluss nur das Ergebnis der wirtschaftlichen Beziehungen mit Dritten (d.h. mit nicht dem Konzern Gebietskörperschaft angehörigen Wirtschaftssubjekten) abbildet.

Siehe auch:
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu kommunalen Gesamtabschluss-Richtlinien


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger