Durch den Grundsatz der Genauigkeit soll vermieden werden, dass die finanzielle Situation der betreffenden
Gebietskörperschaft
verschleiert wird. So ist es z.B. denkbar, dass ohne den Grundsatz der Genauigkeit die Einnahmen bzw. Erträge und Einzahlungen zu optimistisch und
die Ausgaben bzw. Aufwendungen und Auszahlungen zu pessimistisch geschätzt werden. Die tatsächliche finanzielle Lage der
Gebietskörperschaft wäre aus dem
Haushaltsplan damit nicht mehr ersichtlich.
In der Praxis gestaltet sich die präzise Schätzung der genannten Größen häufig schwierig. Grund hierfür ist, dass die tatsächliche
Höhe von vielen exogenen Faktoren (z.B. Wirtschaftslage) abhängig ist.