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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Grundsatz der Genauigkeit

Der Grundsatz der Genauigkeit bezeichnet einen Haushaltsgrundsatz, der besagt, dass die voraussichtlich im Haushaltsjahr generierten bzw. zu leistenden Einnahmen und Ausgaben (Kameralistik) bzw. Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen (Doppik) im Haushaltsplan so präzise wie möglich zu schätzen sind.

Durch den Grundsatz der Genauigkeit soll vermieden werden, dass die finanzielle Situation der betreffenden Gebietskörperschaft verschleiert wird. So ist es z.B. denkbar, dass ohne den Grundsatz der Genauigkeit die Einnahmen bzw. Erträge und Einzahlungen zu optimistisch und die Ausgaben bzw. Aufwendungen und Auszahlungen zu pessimistisch geschätzt werden. Die tatsächliche finanzielle Lage der Gebietskörperschaft wäre aus dem Haushaltsplan damit nicht mehr ersichtlich.

In der Praxis gestaltet sich die präzise Schätzung der genannten Größen häufig schwierig. Grund hierfür ist, dass die tatsächliche Höhe von vielen exogenen Faktoren (z.B. Wirtschaftslage) abhängig ist.

Siehe auch:
- Links zu Bundeshaushalten
- Links zu Landeshaushalten
- Links zu (doppischen) Kommunalhaushalten


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger