Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » G » Grundsatz der Jährlichkeit

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Grundsatz der Jährlichkeit

Der Grundsatz der Jährlichkeit bezeichnet einen Haushaltsgrundsatz, demzufolge der Haushaltsplan grundsätzlich nach Jahren getrennt aufzustellen ist. Der Grundsatz der Jährlichkeit gilt auch dann, wenn der Haushalt für zwei Haushaltsjahre erstellt wird (Doppelhaushalt).

Der Grundsatz der Jährlichkeit entfaltet gleichermaßen in der Kameralistik und auch in der Doppik seine Gültigkeit.

Siehe auch:
- Links zu Bundeshaushalten
- Links zu Landeshaushalten
- Links zu (doppischen) Kommunalhaushalten


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger