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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Grundsatz der Nichtverrechnung

Der Grundsatz der Nichtverrechnung besagt im Kontext der Haushaltswirtschaft der Europäischen Union (EU), dass Einnahmen und Ausgaben getrennt und in voller Höhe im Haushaltsplan ausgewiesen werden müssen. Eine Saldierung von Einnahmen und Ausgaben ist folglich nicht zulässig.

Siehe auch:
- EU-Haushaltsuhr
- Haushaltsrecht der Europäischen Union (EU)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger