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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Grundsatz der Nonaffektation

Beim Grundsatz der Nonaffektation handelt es sich um einen Haushaltsgrundsatz, der in der Kameralistik besagt, dass alle Einnahmen zur Deckung aller Ausgaben dienen. Dem Grundsatz der Nonaffektation zufolge ist eine zweckgerichtete Bindung von Einnahmen an spezielle Ausgaben nicht gestattet.

Der Grundsatz der Nonaffektation gilt analog für die Doppik. Demzufolge dienen in der Doppik alle Erträge zur Deckung aller Aufwendungen sowie sämtliche Einzahlungen zur Deckung sämtlicher Auszahlungen.

Vom Grundsatz der Nonaffektation gibt es in der Praxis allerdings eine Reihe von Ausnahmen. Typische Beispiele sind zweckgebunden vereinnahmte Spenden und Schenkungen.

Siehe auch:
- Links zu Bundeshaushalten
- Links zu Landeshaushalten
- Links zu (doppischen) Kommunalhaushalten


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger