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Grundsatz der Stetigkeit der Konsolidierungsmethoden
Der Grundsatz der Stetigkeit der Konsolidierungsmethoden ist ein
Grundsatz ordnungsmäßiger Gesamtrechnungslegung (GoG)
, demzufolge die im Rahmen der Erstellung des
Gesamt-
bzw.
Konzernabschlusses
angewendeten
Konsolidierungsmethoden
(d.h. insb. die Methoden der
Schuldenkonsolidierung
, der
Kapitalkonsolidierung
, der
Zwischenergebniseliminierung
sowie der
Aufwands- und Ertragskonsolidierung
) im Zeitablauf konstant bleiben sollen. Dies dient insbesondere dazu, die Vergleichbarkeit im Zeitablauf zu gewährleisten.
Abweichungen vom Grundsatz der Stetigkeit der Konsolidierungsmethoden sind in Ausnahmefällen möglich. Abweichungen erfordern indes eine entsprechende Angabe im
Gesamt-
bzw.
Konzernanhang
sowie eine Begründung für die Abweichung.
Siehe auch:
-
Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
-
Linksammlung zu kommunalen Gesamtabschluss-Richtlinien
© Andreas Burth, Marc Gnädinger