Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » G » Grundsatz der Stetigkeit der Konsolidierungsmethoden

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Grundsatz der Stetigkeit der Konsolidierungsmethoden

Der Grundsatz der Stetigkeit der Konsolidierungsmethoden ist ein Grundsatz ordnungsmäßiger Gesamtrechnungslegung (GoG), demzufolge die im Rahmen der Erstellung des Gesamt- bzw. Konzernabschlusses angewendeten Konsolidierungsmethoden (d.h. insb. die Methoden der Schuldenkonsolidierung, der Kapitalkonsolidierung, der Zwischenergebniseliminierung sowie der Aufwands- und Ertragskonsolidierung) im Zeitablauf konstant bleiben sollen. Dies dient insbesondere dazu, die Vergleichbarkeit im Zeitablauf zu gewährleisten.

Abweichungen vom Grundsatz der Stetigkeit der Konsolidierungsmethoden sind in Ausnahmefällen möglich. Abweichungen erfordern indes eine entsprechende Angabe im Gesamt- bzw. Konzernanhang sowie eine Begründung für die Abweichung.

Siehe auch:
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu kommunalen Gesamtabschluss-Richtlinien


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger