Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » G » Grundsatz der Trennung von Anordnung, Ausführung und Prüfung

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Grundsatz der Trennung von Anordnung, Ausführung und Prüfung

Der Grundsatz der Trennung von Anordnung, Ausführung und Prüfung ist der wichtigste Grundsatz des Anordnungswesens. Er dient der deutlichen Abgrenzung der Aufgaben zwischen der Mittelbewirtschaftung, der Abwicklung von Kassengeschäften sowie der Rechnungsprüfung.

Kassenanordnungen (z.B. Zahlungsanordnungen) werden von anordnungsberechtigten, mittelbewirtschaftenden Stellen unterzeichnet. Diese Anordnungen auszuführen ist Aufgabe der Kasse. Die Rechnungsprüfung prüft diese Vorgänge.

Aufgrund des Grundsatzes der Trennung von Anordnung, Ausführung und Prüfung dürfen Bedienstete der Kasse sowie Bedienstete der Rechnungsprüfung in der Regel keine Kassenanordnungen erteilen.

Siehe auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zum Anordnungswesen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger