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HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » G » Grundsatz der Vollständigkeit des Gesamtabschlusses/Konzernabschlusses

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Grundsatz der Vollständigkeit des Gesamtabschlusses/Konzernabschlusses

Der Grundsatz der Vollständigkeit des Gesamtabschlusses/Konzernabschlusses ist ein Grundsatz ordnungsmäßiger Gesamtrechnungslegung (GoG), demzufolge im Gesamt-/Konzernabschluss alle Geschäfts-/Verwaltungsvorfälle (d.h. alle Erträge, Aufwendungen, Schuldenzu-/abnahmen etc.) zu erfassen sind. Zu berücksichtigen sind indes im Kontext des Grundsatzes der Vollständigkeit des Gesamt-/Konzernabschlusses auch einschränkend der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und der Grundsatz der Wesentlichkeit.

Siehe auch:
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu kommunalen Gesamtabschluss-Richtlinien


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger