Beim Grundsatz der Wesentlichkeit handelt es sich um einen
Grundsatz ordnungsmäßiger Gesamtrechnungslegung (GoG), nach dem im
Gesamt-/Konzernabschluss alle Informationen enthalten sein müssen, die für die Beurteilung der
Schulden-,
Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des
Konzerns Gebietskörperschaft wichtig und wesentlich sind.
Umgekehrt gestattet der Grundsatz der Wesentlichkeit von den Vorschriften zur Erstellung des Gesamt-/Konzernabschlusses (z.B. den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Gesamtrechnungslegung) in einzelnen Fällen abzuweichen, sofern die jeweiligen Informationen von untergeordneter Bedeutung sind. Ergänzt wird der Grundsatz der Wesentlichkeit durch den
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit.