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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Grundsatz der Wesentlichkeit (Gesamtabschluss)

Beim Grundsatz der Wesentlichkeit handelt es sich um einen Grundsatz ordnungsmäßiger Gesamtrechnungslegung (GoG), nach dem im Gesamt-/Konzernabschluss alle Informationen enthalten sein müssen, die für die Beurteilung der Schulden-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns Gebietskörperschaft wichtig und wesentlich sind. Umgekehrt gestattet der Grundsatz der Wesentlichkeit von den Vorschriften zur Erstellung des Gesamt-/Konzernabschlusses (z.B. den Grundsätzen ordnungsmäßiger Gesamtrechnungslegung) in einzelnen Fällen abzuweichen, sofern die jeweiligen Informationen von untergeordneter Bedeutung sind. Ergänzt wird der Grundsatz der Wesentlichkeit durch den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit.

Siehe auch:
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu kommunalen Gesamtabschluss-Richtlinien


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger