Als atmende
Grundsteuer bezeichnet man ein Vorgehen, bei dem der
Hebesatz der Grundsteuer (betrifft primär die Grundsteuer B, kann aber auch auf die Grundsteuer A ausgeweitet werden) jährlich an die Höhe
des Defizits/Überschusses im
Haushaltsplan (ex ante) bzw. der
Rechnungslegung (ex post) angepasst wird. Im Falle von Defiziten wird der Hebesatz erhöht, um über ihn den Ausgleich sicherzustellen
(oder um zumindest das Defizit zu vermindern). Umgekehrt wird bei Überschüssen der Hebesatz gesenkt.
Die atmende Grundsteuer zielt darauf ab, in Städten und Gemeinden Anreize zur
Haushaltskonsolidierung zu schaffen und
letztlich den
Haushaltsausgleich dauerhaft sicherzustellen. Der Begriff der atmenden Grundsteuer korrespondiert mit dem Modell einer
doppischenKommunalschuldenbremse mit
Generationenbeitrag und
Bürgerdividende. Das Konzept einer atmenden Grundsteuer (wenn auch teilweise nicht explizit so bezeichnet) ist von einigen Städten und
Gemeinden bereits in Form von
Nachhaltigkeitssatzungen ins Ortsrecht integriert worden
(z.B. Stadt Taunusstein in Hessen).