Kontakt  |  Suche  |  Sitemap
  » Lexikon
    » Fachbegriffe von A-Z
    » Suchen
    » Mithelfen
   NEWSLETTER

    Der Newsletter informiert
    Sie über aktuelle Artikel.

    » anmelden
    » abmelden

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Grundsteuerquote

Die Grundsteuerquote ist eine Kennzahl, die Aufschluss gibt über das Verhältnis von den der Kommune zufließenden Erträgen aus der Grundsteuer zu den gesamten Erträgen der Kommune. Um regelmäßig wiederkehrende Schwankungen bei den Gesamterträgen zu nivellieren, bietet sich im Nenner die Arbeit mit den ordentlichen Erträgen an. Wie bei allen anderen Quoten die eine bestimmte Ertragsart in das Verhältnis zu den Gesamterträgen oder ordentlichen Erträgen setzen ist die Kennzahl für sich allein genommen wenig aussagekräftig. Es ist darüber hinaus entscheidend, inwieweit die Gesamterträge bzw. ordentlichen Erträge ausreichen, um die gesamten oder ordentlichen Aufwendungen zu decken. Nur wenn letzteres Ziel erreicht ist, kommt es nicht zu einem Eigenkapitalverzehr.

Formel: Grundsteuerquote

Die Grundsteuerquote zeigt die Abhängigkeit der Kommune von Erträgen aus der Grundsteuer. Je höher die Quote liegt, umso resistenter ist die Gemeinde tendenziell gegenüber finanziellen Schocks, die durch konjunkturelle Einbrüche verursacht werden. Das gilt allerdings nur dann, wenn in der Ausgangssituation vor Eintritt der Krise/des Schocks die gesamten (ordentlichen) Erträge zumindest ausreichen, um die gesamten (ordentlichen) Aufwendungen zu decken. In der Regel wirken sich finanzielle Schocks im Bereich der Kommunalsteuern vor allem auf die Gewerbesteuer und den Einkommensteueranteil aus, während das Aufkommen aus den Grundsteuern unbeeinträchtigt bleibt. Bedacht werden muss aber auch, dass in Krisenzeiten u.U. ebenfalls gewisse Aufwendungen steigen, z.B. Sozialaufwendungen die durch eine steigende Arbeitslosigkeit verursacht werden. Neben der Höhe des Grundsteueraufkommens bzw. dessen Anteil an den Gesamterträgen oder ordentlichen Erträgen müssen auch die Hebesätze für die Grundsteuer A und B bedacht werden. Über die Hebesätze kann die Grundsteuerquote beeinflusst werden.

Eine Grundsteuerquote von 10% besagt, dass 10% aller Erträge der betrachteten Kommune aus Grundsteuererträgen herrühren.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum