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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gruppe

Die Gruppe ist in der Kameralistik die unterste verbindliche Gliederungsebene des Gruppierungsplans. Den Gruppen können einzig die Titel untergeordnet sein, wobei die Gliederung bis zur Ebene der Gruppe für Bund, Länder und Kommunen verbindlich ist.

Den Gruppen sind die Obergruppen hierarchisch übergeordnet. Diese sind ihrerseits den Hauptgruppen untergeordnet.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum