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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gruppe

Die Gruppe ist in der Kameralistik die unterste verbindliche Gliederungsebene des Gruppierungsplans. Den Gruppen sind die Obergruppen hierarchisch übergeordnet. Die Obergruppen sind wiederum den Hauptgruppen untergeordnet. Den Gruppen können ihrerseits einzig die Titel untergeordnet sein, wobei die Gliederung bis zur Ebene der Gruppe für Bund, Länder und Kommunen verbindlich ist.

Jeder Gruppe ist eine dreistellige Kennziffer zugeordnet (sog. Gruppierungsnummer). Die erste Ziffer ergibt sich hierbei aus der übergeordneten Hauptgruppe, die zweite Ziffer leitet sich aus der übergeordneten Obergruppe ab.

Gruppen sind zum Beispiel:
- Gruppe 075: Gewerbesteuer
- Gruppe 123: Einnahmen aus Lotterie, Lotto und Toto
- Gruppe 461: Globale Mehrausgaben für Personalausgaben
- Gruppe 661: Schuldendiensthilfen an öffentliche Unternehmen
- Gruppe 821: Grunderwerb

Die Gruppen können im Einzelnen dem Gruppierungsplan entnommen werden (siehe Links am Seitenende).

Siehe auch:
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der Länder



Weitere Informationen:
» Gruppierungsplan (GPl) - bis Haushalt 2013
» Gruppierungsplan (GPl) - ab Haushalt 2014


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger