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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gruppierungsplan (GPl)

Der Gruppierungsplan (GPl) ist in der Kameralistik eine Verwaltungsvorschrift, die die Gliederung von Einnahmen und Ausgaben im kameralen Haushaltsplan nach inhaltlicher Zuordnung, d.h. nach Einnahme- bzw. Ausgabearten, regelt.

Der Gruppierungsplan hat drei verbindliche Gliederungsebenen: Hauptgruppe, Obergruppe und Gruppe. Eine weitere Aufteilung der Einnahme- oder Ausgabeart durch Erweiterung der dreistelligen Gruppierungsnummer in die fünfstellige Titelnummer ist in das Ermessen der Gebietskörperschaften gelegt. Im Gruppierungsplan sind die ersten drei Stellen der fünfstelligen Titelnummer, die so genannte Gruppierungsnummer, für Bund und Länder verbindlich und der Gruppierungsplan ist auch mit der Haushaltssystematik der Kommunen abgestimmt.

Im doppischen Haushaltsrecht wird der Gruppierungsplan durch den Kontenplan ersetzt.

Beispiel für einen Gruppierungsplan:
- Gruppierungsplan (GPl) des Bundes


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum