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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Gruppierungsplan (GPl)
Der Gruppierungsplan (GPl) ist in der Kameralistik
eine Verwaltungsvorschrift, die die Gliederung von Einnahmen und
Ausgaben im
kameralen Haushaltsplan
nach inhaltlicher Zuordnung, d.h. nach Einnahme- bzw. Ausgabearten, regelt.
Der Gruppierungsplan hat drei verbindliche Gliederungsebenen: Hauptgruppe, Obergruppe und Gruppe.
Eine weitere Aufteilung der Einnahme- oder Ausgabeart durch Erweiterung der
dreistelligen Gruppierungsnummer in die fünfstellige
Titelnummer ist in das Ermessen der
Gebietskörperschaften gelegt. Im Gruppierungsplan sind die ersten drei Stellen der
fünfstelligen Titelnummer, die so genannte Gruppierungsnummer, für Bund und
Länder verbindlich und der Gruppierungsplan ist auch mit der
Haushaltssystematik der Kommunen abgestimmt.
Im doppischen Haushaltsrecht wird der Gruppierungsplan durch den Kontenplan ersetzt.
Beispiel für einen Gruppierungsplan:
- Gruppierungsplan (GPl) des Bundes
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