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Güter, private
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Güter, private
Private Güter (auch: Individualgüter) sind
Güter, bei denen andere Personen von der Nutzung ausgeschlossen werden können und bei denen eine Rivalität im Konsum vorliegt (d.h., wenn eine Person dieses Gut nutzt, können andere Personen es nicht mehr nutzen). Private Güter werden an Märkten gehandelt.
Beispiele für private Güter: Kleidung, Nahrungsmittel, PKW.
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