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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Güter, wirtschaftliche

Unter wirtschaftlichen Gütern (auch: knappe Güter) versteht man Güter, welche am betreffenden Ort und zur betreffenden Zeit nicht in ausreichender Quantität und Qualität verfügbar sind, um die Bedürfnisse sämtlicher Nachfrager komplett (d.h. bis zum Sättigungsgrad) zu befriedigen. Wirtschaftliche Güter sind nicht kostenlos, d.h. für die Nutzung muss eine Gegenleistung (z.B. Zahlung eines Geldbetrags) erbracht werden. Sofern die wirtschaftlichen Güter am Markt gehandelt werden, bildet sich ein Preis für das Gut. Sofern das betreffende wirtschaftliche Gut z.B. durch den Staat bereitgestellt wird, zahlt der Nutzer mittelbar oder unmittelbar über die von ihm entrichteten Abgaben (Steuern, Beiträge, Gebühren) für die Bereitstellung des Gutes.

Beispiele für wirtschaftliche Güter: Regenschirme, Computer, Motorräder, Bier, Brot, Frisör-Dienstleistungen, handwerkliche Dienstleistungen, Wasser während einer Dürreperiode, Patentrechte an einer Erfindung, fruchtbare Erde in der Wüste, Urheberrechte an einem wissenschaftlichen Werk, Atemluft in einer Weltraumstation.

Gegensatz: freie Güter.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger