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Güter, wirtschaftliche
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Güter, wirtschaftliche
Unter wirtschaftlichen Gütern (auch: knappe Güter) versteht man
Güter, welche am betreffenden Ort
und zur betreffenden Zeit nicht in ausreichender Quantität und Qualität verfügbar sind, um die
Bedürfnisse sämtlicher Nachfrager komplett (d.h. bis zum Sättigungsgrad) zu befriedigen. Wirtschaftliche
Güter sind nicht kostenlos, d.h. für die Nutzung muss eine Gegenleistung (z.B. Zahlung eines Geldbetrags)
erbracht werden. Sofern die wirtschaftlichen Güter am Markt gehandelt werden, bildet sich ein Preis für
das Gut. Sofern das betreffende wirtschaftliche Gut z.B. durch den Staat bereitgestellt wird, zahlt der
Nutzer mittelbar oder unmittelbar über die von ihm entrichteten
Abgaben
(Steuern,
Beiträge,
Gebühren) für die Bereitstellung des Gutes.
Beispiele für wirtschaftliche Güter: Regenschirme, Computer, Motorräder, Bier, Brot, Frisör-Dienstleistungen,
handwerkliche Dienstleistungen, Wasser während einer Dürreperiode, Patentrechte an einer Erfindung, fruchtbare
Erde in der Wüste, Urheberrechte an einem wissenschaftlichen Werk, Atemluft in einer Weltraumstation.
Gegensatz: freie Güter.
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