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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gute Regierungs-/Verwaltungsführung

Als Gute Regierungs-/Verwaltungsführung (auch: Good (Public) Governance) bezeichnet man die Gesamtheit mehrerer Prinzipien, nach denen öffentliche Einheiten (Bund/Zentralstaat, Bundesstaaten, Kommunen, Sozialversicherungen, öffentliche Unternehmen) idealtypischerweise ihre Strukturen und ihr Handeln ausrichten sollten. Ziel der Umsetzung von Guter Regierungs-/Verwaltungsführung ist es, das Gemeinwohl durch öffentliches Handeln zu mehren/maximieren (z.B. Stärkung von Demokratie, Umweltschutz, Wohlstand, Menschenrechten, nachhaltiger Ressourcennutzung usw.).

Verschiedene Organisationen grenzen die einzelnen Grundsätze der Guten Regierungs-/Verwaltungsführung unterschiedlich ab. Unter die von öffentlichen Einheiten anzuwendenden Grundsätzen von Guter Regierungs-/Verwaltungsführung fallen zum Beispiel:
  • Festlegung klarer Verantwortlichkeiten und Rechenschaftspflichten
  • Offenheit und Transparenz des Verwaltungshandelns
  • Effizienz und Effektivität des Verwaltungshandelns bzw. der öffentlichen Leistungserstellung
  • Ansprechbarkeit der Verwaltung/Regierung
  • Gewaltfreie Konfliktlösung
  • Ethische Verhaltensstandards (z.B. bzgl. Korruption)
  • Schaffung von Partizipationsmöglichkeiten für Bürger und Organisationen (öffentliche Konsultation, Bürgerhaushalte usw.)
  • Verständliche und transparente Gesetze und Gesetzgebungsverfahren
  • Umsetzung rechtsstaatlicher Grundsätze
  • Aufbau eines geeigneten Informationssystems zum Treffen von Entscheidungen (z.B. Controlling & Berichtswesen, Risikomanagement, (doppisches) Rechnungswesen, Produkthaushalt)
  • Achtung, Schutz und Gewährleistung der Menschenrechte
  • Gleichbehandlung aller Bürger und sonstigen Stakeholder
  • Politische Ziele und konkretes Verwaltungshandelns sollten schlüssig und nachvollziehbar sein
  • Etablierung wirksamer Kontroll- und Überwachungsstrukturen
  • Erfüllung internationaler Pflichten
Die einzelnen Grundsätze Guter Regierungs-/Verwaltungsführung sind nicht voneinander isoliert zu betrachten, d.h. es ist die Umsetzung aller und nicht nur einzelner, selektiv ausgewählter Grundsätze anzustreben. So ist auch bei Zielkonflikten stets zu versuchen, alle Grundsätze (so weit wie möglich) gleichermaßen zu berücksichtigen.

Die Verfolgung der Grundsätze von Guter Regierungs-/Verwaltungsführung obliegt gleichwohl nicht ausschließlich öffentlichen Einheiten. Vielmehr sind auch die übrigen Stakeholder (Bürger, Unternehmen, Verbände, Vereine usw.) aktiv einzubeziehen.

Gute Regierungs-/Verwaltungsführung richtet sich gleichermaßen an entwickelte Staaten wie auch an Entwicklungs- und Schwellenländer. In der Regel sind entwickelte Staaten in der Umsetzung der Grundsätze von Guter Regierungs-/Verwaltungsführung weiter fortgeschritten als Entwicklungs- und Schwellenländer.

Den das öffentliche Finanzmanagement betreffenden Teil Guter Regierungs-/Verwaltungsführung bezeichnet man als Good Financial Governance (GFG).

Siehe auch:
- Akteure im Bereich "Good Financial Governance"

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger