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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) bezeichnet das kaufmännische Äquivalent zur Ergebnisrechnung im neuen öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesen. Sie ist ein Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses eines Kaufmanns.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist eine Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen für eine Rechnungsperiode (Geschäftsjahr). Ist die Summe der Erträge größer als die Summe der Aufwendungen, so wurde in der betreffenden Rechnungsperiode ein Gewinn erwirtschaftet. Andernfalls ist ein Verlust entstanden.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger