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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Hauptgruppe 7 "Baumaßnahmen"

Bei der Hauptgruppe 7 "Baumaßnahmen" handelt es sich um eine von zehn Hauptgruppen gemäß Gruppierungsplan (ab Haushalt 2014).

Der Hauptgruppe 7 "Baumaßnahmen" sind keine Obergruppen oder Gruppen zugeordnet. Unter die Hauptgruppe 7 "Baumaßnahmen" fallen Ausgaben für eigene Baumaßnahmen, Neubauten, Um- und Erweiterungsbauten und Erwerb von Grundvermögen (für diese Zwecke nur, soweit nicht bei Obergruppe 82 "Erwerb von unbeweglichen Sachen" veranschlagt). Zu den Baumaßnahmen zählen insb.:
- Baumaßnahmen des Hochbaues
- Baumaßnahmen des Bauingenieurwesens
- Baumaßnahmen des Wasserwesens
- Baumaßnahmen des Eisenbahnwesens
- Baumaßnahmen des Straßenbauwesens
- Baumaßnahmen des Stadtbauwesens
- Baumaßnahmen der Landespflege

Eingeschlossen sind z.B.:
- Rohbau und Ausbau, wie z.B. Innen- und Außenanstrich, Glaserarbeiten, Tischlerarbeiten
- alle dauerhaften Einbauten und Ausstattungen, die normalerweise vor dem Bezug oder der
   Ingebrauchnahme installiert werden, z.B. Öfen, Herde, Zentralheizung, Gasleitung, elektrische
   Anlagen
- alle dauerhaften und unbeweglichen Ausstattungen, die ein wesentlicher Bestandteil dieser
   Bauten sind
- alle Baunebenkosten, wie Leistungen von Architekten und Ingenieuren, Behördenleistungen,
   Grundsteinlegungen, Richtfeste usw.

Siehe auch:
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der Länder


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger