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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Hauptgruppe (HG)

Die Hauptgruppe (HG) ist in der Kameralistik die oberste Gliederungsebene des Gruppierungsplans. Jeder Hauptgruppe ist eine einstellige Ziffer zugeordnet. Den Hauptgruppen sind die Obergruppen und die Gruppen hierarchisch untergeordnet.

Es existieren gemäß Gruppierungsplan (ab Haushalt 2014) insgesamt zehn Hauptgruppen:
- Hauptgruppe 0 "Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sowie EU-Eigenmittel"
- Hauptgruppe 1 "Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen"
- Hauptgruppe 2 "Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen"
- Hauptgruppe 3 "Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen
  für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen"

- Hauptgruppe 4 "Personalausgaben"
- Hauptgruppe 5 "Sachliche Verwaltungsausgaben, militärische Beschaffungen usw., Ausgaben für
  den Schuldendienst"

- Hauptgruppe 6 "Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen"
- Hauptgruppe 7 "Baumaßnahmen"
- Hauptgruppe 8 "Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen"
- Hauptgruppe 9 "Besondere Finanzierungsausgaben"

Siehe auch:
- Links zu den Haushaltsplänen des Bundes
- Links zu den Haushaltsplänen der Länder



Weitere Informationen:
» Gruppierungsplan (GPl) - bis Haushalt 2013
» Gruppierungsplan (GPl) - ab Haushalt 2014


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger