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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Hauptkontrakt

Der Begriff Hauptkontrakt bezeichnet im Kontext des Kontraktmanagements den Haushaltsplan einer öffentlichen Verwaltung.

Der Haushaltsplan gilt als Hauptkontrakt, da er als der wichtigste Kontrakt (Zielvereinbarung) zwischen Politik und Verwaltung angesehen wird und auf der obersten Steuerungsebene (politische Mandatsträger und Verwaltungsführung) abgeschlossen wird. Alle anderen Kontrakte zwischen den einzelnen Verwaltungseinheiten werden von dem Haushaltsplan als Hauptkontrakt abgeleitet.

Siehe auch:
- Linkliste zu den Haushaltsplänen des Bundes (inkl. Haushaltsrechnungen)
- Linkliste zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer (inkl. Haushaltsrechnungen)
- Blog-Einträge zum Thema "Verwaltungssteuerung"
- Linkliste zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Ziele | Zielerreichung"
- Artikel von HaushaltsSteuerung.de zum Thema "Haushaltssteuerung"
- Aufsätze zum Thema "Steuerung & Kontrolle"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Steuerung & Kontrolle"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger