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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Hauptkontrakt
Der Begriff Hauptkontrakt bezeichnet im Kontext des
Kontraktmanagements den
Haushaltsplan einer
öffentlichen Verwaltung.
Der Haushaltsplan gilt als Hauptkontrakt, da er als der wichtigste
Kontrakt
(Zielvereinbarung)
zwischen Politik und Verwaltung angesehen wird und auf
der obersten
Steuerungsebene (politische Mandatsträger und Verwaltungsführung) abgeschlossen wird.
Alle anderen Kontrakte zwischen den einzelnen Verwaltungseinheiten werden von dem Haushaltsplan als Hauptkontrakt abgeleitet.
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