Als öffentlichen Haushalt (auch kurz: Haushalt) bezeichnet man die Finanzwirtschaft einer Gebietskörperschaft (Bund, Länder und Kommunen).
Der öffentliche Haushalt dient primär dazu, den Bürgern öffentliche Leistungen (z.B. Sicherheit, Bildung) zur Verfügung zu stellen.
Bundes- und Landeshaushalte gehören hierbei zu den staatlichen Haushalten. Gemeinde-, Stadt-, Kreis- und sonstige Gemeindeverbandshaushalte zählen zu den kommunalen Haushalten.