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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Haushalt, öffentlicher

Als öffentlichen Haushalt (auch kurz: Haushalt) bezeichnet man die Finanzwirtschaft einer Gebietskörperschaft (Bund, Länder und Kommunen). Der öffentliche Haushalt dient primär dazu, den Bürgern öffentliche Leistungen (z.B. Sicherheit, Bildung) zur Verfügung zu stellen.

Je nach Ebene im staatlich-administrativen System unterscheidet man zwischen:
- Bundeshaushalt
- Gesetzliche Sozialversicherung
- Landeshaushalt
- Kreishaushalt
- Sonstiger Gemeindeverbandshaushalt
- Gemeinde-/Stadthaushalt

Bundes- und Landeshaushalte gehören hierbei zu den staatlichen Haushalten. Gemeinde-, Stadt-, Kreis- und sonstige Gemeindeverbandshaushalte zählen zu den kommunalen Haushalten.

Dem öffentlichen Haushalt kann ein kamerales oder ein doppisches Haushalts- und Rechnungswesen zugrunde liegen.

Häufig wird der Begriff (öffentlicher) Haushalt auch als (Kurz-)Bezeichnung für den kameralen bzw. doppischen Haushaltsplan verwendet. Zum Teil wird ebenso die Haushaltssatzung bzw. das Haushaltsgesetz verkürzt als Haushalt bezeichnet.

Der Begriff der öffentlichen Haushalte wird darüber hinaus teilweise im Rahmen der Finanzstatistik verwendet, um die Kernverwaltungen/Kernhaushalte von Bund, Bundesländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie die gesetzliche Sozialversicherung anzusprechen. Zum Teil werden im Sinne des sog. öffentlichen Gesamthaushalts auch die Extrahaushalte der zuvor genannten Körperschaften hinzu gerechnet.

Siehe auch:
- EU-Haushaltsuhr
- Bundeshaushalts-Uhr
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
- Haushaltsuhren der Länder
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
- Blog-Einträge zum Thema "Analysen doppischer Haushalte"
- Linksammlung zum Haushaltsrecht in Deutschland
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Öffentlicher Haushalt"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger