Kontakt  |  Suche  |  Sitemap
  » Lexikon
    » Fachbegriffe von A-Z
    » Suchen
    » Mithelfen
   NEWSLETTER

    Der Newsletter informiert
    Sie über aktuelle Artikel.

    » anmelden
    » abmelden

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Haushalt, öffentlicher

Als öffentlichen Haushalt (auch kurz: Haushalt) bezeichnet man die Finanzwirtschaft einer Gebietskörperschaft (Bund, Länder und Kommunen). Der öffentliche Haushalt dient primär dazu, den Bürgern öffentliche Leistungen (z.B. Sicherheit, Bildung) zur Verfügung zu stellen.

Je nach Ebene im staatlich-administrativen System unterscheidet man zwischen:
- Bundeshaushalt
- Landeshaushalt
- Kreishaushalt
- Gemeinde-/Stadthaushalt

Bundes- und Landeshaushalte gehören hierbei zu den staatlichen Haushalten. Gemeinde-, Stadt- und Kreishaushalte zählen zu den kommunalen Haushalten.

Dem öffentlichen Haushalt kann ein kamerales oder ein doppisches Haushalts- und Rechnungswesen zugrunde liegen.

Häufig wird der Begriff (öffentlicher) Haushalt auch als Bezeichnung für den kameralen bzw. doppischen Haushaltsplan verwendet. Zum Teil wird ebenso die Haushaltssatzung bzw. das Haushaltsgesetz verkürzt als Haushalt bezeichnet.



Weitere Informationen:
» Das System der öffentlichen Haushalte (Bundesministerium der Finanzen)


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum