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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Haushaltsabschluss

Der Haushaltsabschluss ist in der Kameralistik auf Ebene von Bund und Ländern ein Rechnungsabschluss über die Ergebnisse der Haushaltsausführung.

Im Haushaltsabschluss sind gemäß Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) auszuweisen:
(1) das kassenmäßige Jahresergebnis
(2) das kassenmäßige Gesamtergebnis
(3) die aus dem Vorjahr übertragenen Einnahme- und Ausgabereste,
(4) die in das folgende Haushaltsjahr zu übertragenden Einnahme- und Ausgabereste,
(5) die Differenz aus (3) und (4)
(6) das rechnungsmäßige Jahresergebnis aus (1) und (5)
(7) das rechnungsmäßige Gesamtergebnis aus (2) und (4)
(8) die Höhe der eingegangenen Verpflichtungen und der Geldforderungen

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes (inkl. Haushaltsabschlüsse)
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der Bundesländer (inkl. Haushaltsabschlüsse)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger