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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Haushaltsabschluss

Der Haushaltsabschluss ist in der Kameralistik auf Ebene von Bund und Ländern ein Rechnungsabschluss über die Ergebnisse der Haushaltsausführung.

Im Haushaltsabschluss auszuweisen sind:
(1) das kassenmäßige Jahresergebnis
(2) das kassenmäßige Gesamtergebnis
(3) die aus dem Vorjahr übertragenen Einnahme- und Ausgabereste,
(4) die in das folgende Haushaltsjahr zu übertragenden Einnahme- und Ausgabereste,
(5) die Differenz aus (3) und (4)
(6) das rechnungsmäßige Jahresergebnis
(7) das rechnungsmäßige Gesamtergebnis
(8) die Höhe der eingegangenen Verpflichtungen und der Geldforderungen


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum