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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Haushaltsabschluss
Der Haushaltsabschluss ist in der
Kameralistik auf Ebene von Bund und Ländern
ein
Rechnungsabschluss über die Ergebnisse der
Haushaltsausführung.
Im Haushaltsabschluss auszuweisen sind:
(1) das
kassenmäßige Jahresergebnis
(2) das kassenmäßige Gesamtergebnis
(3) die aus dem
Vorjahr
übertragenen
Einnahme- und
Ausgabereste,
(4) die in das folgende
Haushaltsjahr zu übertragenden Einnahme- und Ausgabereste,
(5) die Differenz aus (3) und (4)
(6) das rechnungsmäßige Jahresergebnis
(7) das rechnungsmäßige Gesamtergebnis
(8) die Höhe der eingegangenen Verpflichtungen und der
Geldforderungen
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