Ein materieller
Haushaltsausgleich gilt im
kameralenHaushalts- und
Rechnungswesen als erreicht, wenn der Gesamtbetrag der
Einnahmen (ohne Einnahmen aus der Aufnahme von
Krediten) ausreicht, um die gesamten
Ausgaben (ohne Ausgaben zur Tilgung von Krediten) zu decken.
Der Umstand, dass beim materiellen Haushaltsausgleich Einnahmen/Ausgaben aus Krediten nicht berücksichtigt werden, stellt den wesentlichen
Unterschied zwischen dem materiellen Haushaltsausgleich und dem formalen Haushaltsausgleich dar. Ein materieller Haushaltsausgleich
kann daher nicht durch eine Nettokreditaufnahme herbeigeführt werden.