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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Haushaltsausschussvorsitzender

Der/die Haushaltsausschussvorsitzende ist diejenige Person, die dem Haushaltsausschuss vorsteht. Zu den wichtigsten Aufgaben des/der Haushaltsausschussvorsitzenden gehören die Vorbereitung, Einberufung und Leitung von Haushaltsausschusssitzungen.

Auf Bundes- und Landesebene ist der/die Haushaltsausschussvorsitzende aufgrund eines parlamentarischen Brauchs i.d.R. ein Mitglied der größten Oppositionsfraktion.

Siehe auch:
- Definition des Fachbegriffs "Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages"
- Links zu den Haushaltsausschüssen von EU, Deutschland, Österreich und Schweiz
- Interview mit dem (damaligen) Haushaltsausschussvorsitzenden des Deutschen Bundestages,
  Otto Fricke (FDP)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger