Der Begriff der Haushaltsdebatte (auch: Haushaltsdiskussion) ist definiert als die im Plenum einer Volksvertretung
(z.B. Stadt-/Gemeinderat, Kreistag, Landtag, Bundestag) in öffentlicher Sitzung abgehaltene Diskussion zum
Haushaltsentwurf bzw.
Nachtragshaushaltsentwurf der Verwaltung. Kern der Haushaltsdebatte sind die von einem Teil der Mitglieder der Volksvertretung (insb.
haushaltspolitische Sprecher) und leitenden Verwaltungsmitgliedern (insb.
Kämmerer, Bürgermeister, Landrat, Finanzminister) gehaltenen
Haushaltsreden, die von den übrigen Mitgliedern kommentiert werden (können).
Beim "normalen" Haushaltsentwurf erfolgen die Haushaltsdebatten i.d.R. zum Jahresende (aufgrund des
Grundsatzes der Vorherigkeit). Die Diskussion eines Nachtragshaushaltsentwurfs kann demgegenüber prinzipiell zu jeder Zeit
im Jahr erfolgen.
Da Haushaltsdebatten grundsätzlich in öffentlicher Sitzung abgehalten werden, besteht (insb. auf kommunaler Ebene)
die Möglichkeit, dass sich auch anwesende Bürger zu Wort melden, sofern der Vorsitzende der Volksvertretung dies
gestattet. Regelmäßig gibt es hierzu am Anfang oder Ende der Sitzung den Tagesordnungspunkt der sog. "Bürgeranfrage".