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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Haushaltsdiskussion

Als Haushaltsdiskussion (auch: Haushaltsdebatte) bezeichnet man die in öffentlicher Sitzung im Plenum einer Volksvertretung (z.B. Rat, Kreistag, Landtag, Bundestag) abgehaltene Debatte zum von der Verwaltung erstellten Haushaltsentwurf bzw. Nachtragshaushaltsentwurf. Kernbestandteil der Haushaltsdiskussion sind die von einigen Mitgliedern der Volksvertretung (insb. haushaltspolitische Sprecher) und einigen leitenden Mitgliedern der Verwaltung (v.a. Bürgermeister, Landrat, Kämmerer, Finanzminister) gehaltenen Haushaltsreden.

Beim "normalen" Haushaltsentwurf finden die Haushaltsdiskussionen i.d.R. zum Jahresende statt (aufgrund des Grundsatzes der Vorherigkeit). Die Diskussion eines Nachtragshaushaltsentwurfs kann demgegenüber grundsätzlich zu jeder Zeit im Jahr erfolgen.

Da Haushaltsdiskussionen prinzipiell in öffentlicher Sitzung abgehalten werden, besteht (insb. bei Kommunen) die Möglichkeit, dass sich auch anwesende Bürger zu Wort melden, sofern der Vorsitzende der Volksvertretung dies gestattet. In der Regel gibt es hierzu zu Anfang oder Ende der Sitzung den Tagesordnungspunkt "Bürgeranfrage".

Siehe auch:
- Zitate für Haushaltsreden
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes (inkl. Haushaltsrechnungen)
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer (inkl. Haushaltsrechnungen)
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger