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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Haushaltseinheit

Die Haushaltseinheit ist ein allgemeiner Haushaltsgrundsatz, der sowohl in der Kameralistik als auch in der Doppik besagt, dass es für ein Haushaltsjahr grundsätzlich nur einen Haushaltsplan geben darf. Durch den Grundsatz der Haushaltseinheit soll demnach das Bilden von Nebenhaushaltsplänen verhindert werden, da diese zu einer Zerstückelung des Haushalts führen würden.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum