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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Haushaltsgesetz

Das Haushaltsgesetz ist auf Ebene von Bund und Ländern die Rechtsgrundlage für den Vollzug des (kameralen oder doppischen) Haushaltsplans.

Mittels des Haushaltsgesetzes werden u.a. das Haushaltsvolumen, der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen, der Höchstbetrag der Kassenkredite und der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für das jeweilige Haushaltsjahr festgelegt.

Auf kommunaler Ebene wird kein Haushaltsgesetz, sondern stattdessen eine Haushaltssatzung verabschiedet.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu Bundeshaushalten (inkl. Haushaltsgesetzen)
- Linksammlung zu Landeshaushalten (inkl. Haushaltsgesetzen)


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum