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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
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Haushaltsgesetz
Das Haushaltsgesetz ist auf Ebene von Bund und Ländern die Rechtsgrundlage für den
Vollzug
des (
kameralen
oder
doppischen
)
Haushaltsplans
.
Mittels des Haushaltsgesetzes werden u.a. das
Haushaltsvolumen
, der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen, der Höchstbetrag der
Kassenkredite
und der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen
für das jeweilige
Haushaltsjahr
festgelegt.
Auf kommunaler Ebene wird kein Haushaltsgesetz, sondern stattdessen eine
Haushaltssatzung
verabschiedet.
Siehe hierzu auch:
-
Linksammlung zu Bundeshaushalten (inkl. Haushaltsgesetzen)
-
Linksammlung zu Landeshaushalten (inkl. Haushaltsgesetzen)
© Andreas Burth, Marc Gnädinger |
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