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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Haushaltskonsolidierung
Unter dem Begriff der Haushaltskonsolidierung
(auch kurz: Konsolidierung)
versteht man die Gesamtheit der Maßnahmen, die darauf abzielen, das
Haushaltsdefizit abzubauen, die
Nettoneuverschuldung zu verringern und/oder den
Schuldenstand herabzusetzen.
Hauptziel der Haushaltskonsolidierung ist die Wiedererlangung
haushalts- und
finanzpolitischer Flexibilität im Interesse aktueller und insbesondere auch künftiger Generationen.
Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen können grundsätzlich sowohl an der
Einnahmen- als auch der
Ausgabenseite ansetzen. Beispiele für einnahmebezogene Konsolidierungsmaßnahmen sind
Steuer-,
Beitrags- und
Gebührenerhöhungen. Ausgabebezogene Maßnahmen sind beispielsweise die
Umschuldung (zur Verringerung der Zinsausgaben), die Schließung freiwilliger Einrichtungen
(z.B. Theater, Museen, Hallenbäder) und die Hinauszögerung von
Investitionen. Grundsätzlich denkbar sind auch Einsparungen bei den
Personalausgaben durch Einstellungsstops, Entlassungen oder Lohn- und Gehaltskürzungen.
Kommunen, die keinen
ausgeglichenen
Haushalt aufstellen können, sind in einigen Bundesländern zur Aufstellung eines sog.
Haushaltssicherungskonzepts verpflichtet. Im Haushaltssicherungskonzept ist darzustellen,
durch welche konkreten Maßnahmen das Haushaltsdefizit bzw. der
Fehlbedarf im Laufe der kommenden
Haushaltsjahre zurückgeführt werden soll.
Siehe hierzu auch:
- Artikel zum Thema "Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Sparen | Haushaltskonsolidierung"
- Linksammlung zu Haushaltssicherungskonzepten
- Stand und Entwicklung der Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
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