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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Haushaltskonsolidierung

Unter dem Begriff der Haushaltskonsolidierung (auch kurz: Konsolidierung) versteht man die Gesamtheit der Maßnahmen, die darauf abzielen, das Haushaltsdefizit abzubauen, die Nettoneuverschuldung zu verringern und/oder den Schuldenstand herabzusetzen. Hauptziel der Haushaltskonsolidierung ist die Wiedererlangung haushalts- und finanzpolitischer Flexibilität im Interesse aktueller und insbesondere auch künftiger Generationen.

Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen können grundsätzlich sowohl an der Einnahmen- als auch der Ausgabenseite ansetzen. Beispiele für einnahmebezogene Konsolidierungsmaßnahmen sind Steuer-, Beitrags- und Gebührenerhöhungen. Ausgabebezogene Maßnahmen sind beispielsweise die Umschuldung (zur Verringerung der Zinsausgaben), die Schließung freiwilliger Einrichtungen (z.B. Theater, Museen, Hallenbäder) und die Hinauszögerung von Investitionen. Grundsätzlich denkbar sind auch Einsparungen bei den Personalausgaben durch Einstellungsstops, Entlassungen oder Lohn- und Gehaltskürzungen.

Kommunen, die keinen ausgeglichenen Haushalt aufstellen können, sind in einigen Bundesländern zur Aufstellung eines sog. Haushaltssicherungskonzepts verpflichtet. Im Haushaltssicherungskonzept ist darzustellen, durch welche konkreten Maßnahmen das Haushaltsdefizit bzw. der Fehlbedarf im Laufe der kommenden Haushaltsjahre zurückgeführt werden soll.

Siehe hierzu auch:
- Artikel zum Thema "Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Sparen | Haushaltskonsolidierung"
- Linksammlung zu Haushaltssicherungskonzepten
- Stand und Entwicklung der Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum